Offenburg, 2. Februar 2017 – Geprüft wird, ob einzelne Ärzte im Rahmen ihrer Ermächtigung ambulante Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg fehlerhaft abgerechnet haben. Die Ermittlungen beziehen sich auf die Jahre 2010 bis 2015.
Zur Aufklärung des Sachverhalts kooperiert das Ortenau Klinikum offen und transparent mit den Staatsanwaltschaften. „Wir nehmen den Sachverhalt und dessen Aufklärung sehr ernst“, betont Ortenau Klinikum-Geschäftsführer Christian Keller. Das Ortenau Klinikum arbeitet unter anderem im Rahmen des Clinotel-Verbundes aktiv an dem Thema Verhaltenskodizes zur Sicherstellung regelgerechter Abläufe mit anderen Häusern bundesweit zusammen.
Eine sogenannte ambulante Ermächtigung berechtigt Krankenhausärzte dazu, neben der stationären Tätigkeit in der Klinik Patienten auch ambulant behandeln und diese Leistungen gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen zu können.
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