
Dr. Werner Wenning
Ärztlicher Leiter
Facharzt für Neurologie und Psychiatrie-Psychotherapie, Schlafmedizin
Curriculum Vitae
Tel.: 0781 472-2701
Tel.: 0781 472-2702
E-Mail: neurologie@og.ortenau-klinikum.de

Dr. Helmut Debes
Leiter des Zentrums für Schlafmedizin
Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Epileptiologie, Somnologie
Sekretariat
Irina Göbel, Renate Schweikert
Tel. 0781 472-2723
Fax 0781 472-2742
E-Mail: schlafmedizin@og.ortenau-klinikum.de
Sprechzeiten
Maskensprechstunde, Atemzentrum, Erlernen von Entspannungstechniken
Terminvereinbarung über das Sekretariat, erreichbar:
Mo─Fr 9─13 Uhr, 14─17 Uhr
Einschlafstörung, Durchschlafstörung, Schnarchen, Atemaussetzer im Schlaf: alles Probleme, die im Zentrum für Schlafmedizin weiterführend untersucht und behandelt werden können.
Das Zentrum für Schlafmedizin trägt das Qualitätssiegel der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin. Damit zählt es zu den anerkannten Zentren für Schlafmedizin in der Bundesrepublik Deutschland.
Bei der Planung der Untersuchungen und Behandlungen versuchen wir schon vor der Aufnahme zu entscheiden, ob Sie eher zu der Gruppe der Patienten mit Ein- und Durchschlafstörungen (Insomnie, Schlaflosigkeit) oder zu der Gruppe mit Atemproblemen im Schlaf (Schlafapnoe, Schnarchen) gehören. Für beide Gruppen haben wir unterschiedliche Behandlungspfade (Insomnie und nächtliche Atemstörung), bei denen sich die Untersuchungen und der Behandlungsablauf unterscheiden.
Seltenere Probleme, die wir im Zentrum für Schlafmedizin untersuchen sind Schlafstörungen durch unruhige Beine (Restless-Legs-Syndrom) und stark erhöhte Einschlafneigung schon am Tag (Hypersomnie, Narkolepsie).
Für die ambulante und für die vorstationäre Behandlung benötigen wir stets einen Einweisungsschein, Diesen stellt Ihnen der Haus- oder Facharzt aus.
Schlafbezogene Atemstörungen (Schnarchen, Schlafapnoe, Upper-Airway-Resistance-Syndrom)
Wenn Ihnen berichtet wird, dass Sie stark Schnarchen oder Angehörige erzählen, Sie würden im Schlaf unruhig atmen oder Atemaussetzer haben, muss vor der stationären Aufnahme (Stufendiagnostik) bei einem niedergelassenen HNO-Arzt, Lungenfacharzt, Internisten oder Neurologen eine Voruntersuchung mit einer nächtlichen Ableitung der Atmung, der Sauerstoffsättigung und des EKG erfolgen. Abhängig vom Ergebnis dieser Untersuchung wird dann über den Behandlungsweg (ambulant oder stationär) entschieden (Schlafpositionstraining, Gewichtsabnahme, HNO-ärztliche Operation, Anfertigung einer Unterkieferprotraktionsschiene).
Die stationäre Aufnahme ist meist dann erforderlich, wenn die ambulanten Untersuchungen kein sicheres Ergebnis zeigen oder ein so schwerer Befund vorliegt, dass Ihnen eine Behandlung mit einer nächtlichen Atemhilfe (CPAP-Therapie, BiPAP-Therapie, transnasale Insufflation) empfohlen wird.
In diesem Fall folgen Sie dem Behandlungspfad schlafbezogener Atmungsstörung, der einen stationären Aufenthalt von meist drei Tagen und zwei Nächten vorsieht.
Schlaflosigkeit (Ein- oder Durchschlafstörung, Insomnie)
Leiden Sie an Schlaflosigkeit mit verminderter Leistungsfähigkeit am Tage, aber ohne erhöhte Einschlafneigung werden Sie eher dem Behandlungspfad Insomnie folgen.
Hier erfolgt 14 Tage vor der stationären Aufnahme eine vorstationäre Untersuchung bei der geklärt wird, ob eine möglicherweise schon eingeleitete, medikamentöse Therapie bis zum Untersuchungszeitpunkt fortzuführen ist. Wir bitten Sie, bis zur stationären Aufnahme ein Schlaftagebuch zu führen. Die stationäre Aufnahme erfolgt dann zur ergänzenden Untersuchung des Schlafes mit einer Polysomnographie.
Nach unserer Erfahrung kann der Schlaf oft erst nach Eingewöhnung an die Untersuchungssituation in einer zweiten Nacht abschließend beurteilt werden.
Die Untersuchung führt meist zur Bestätigung des subjektiven Empfindens des schlechten Schlafes und kann helfen, den Schweregrad der Schlafstörung und das Ausmaß der erforderlichen Therapie besser zu beurteilen. Besonders dient sie aber dazu, zusätzlich vorliegende schlafstörende Faktoren (unruhige Beine, leichte Atemstörungen, Upper-Airway-Resistance-Syndrom) auszuschließen.
Abhängig vom Ergebnis der während des stationären Aufenthaltes gewonnenen Erkenntnisse kann dann eine weiterführende Behandlung (Erlernen von Entspannungstechniken, autogenes Training, medikamentöse Therapie) eingeleitet werden.
Wir erinnern Sie drei Wochen vor der stationären Aufnahme an Ihren Termin und teilen Ihnen die notwendigen Vorbereitungen mit.
Am Aufnahmetag erfolgt eine Anamnese-Erhebung, ärztliche Untersuchung, Überprüfung der Lungenfunktion, Elektrokardiogramm, Blutgasbestimmung. Am Abend zeigen wir einen Informationsfilm über die Untersuchung im Zentrum für Schlafmedizin und mögliche Behandlungen.
In der ersten Nacht erfolgt die Schlafableitung (diagnostische Polysomnographie). Hier werden Hirnströme (EEG), Augenbewegungen und Muskelanspannung gemessen, um zu erkennen, ob und wie gut oder schlecht Sie schlafen.
Weiter registrieren wir Atemfluss, Brust- und Bauchbewegungen, Sauerstoff-Sättigung, Elektrokardiogramm und Körperlage zur Überprüfung der nächtlichen Atmung. Auch Bein- und Körperbewegungen werden registriert und mit einer Kamera aufgenommen.
Am zweiten Tag (vormittags) wird ihre Schlafkurve ausgewertet. In dieser Zeit erfolgt ein Vigilanztest zur Abschätzung ihrer Konzentrationsfähigkeit und Müdigkeit. Bei Bedarf erfolgen ergänzende internistische Untersuchungen. Spätestens gegen Mittag können wir Ihnen das Ergebnis der Untersuchungen, vor allem der Schlafableitung mitteilen. Abhängig vom Ergebnis und von den Therapievorschlägen wird dann entschieden, ob die Entlassung erfolgt, oder ob sich eine Therapienacht anschließt.
Bei der Entscheidung zur Einleitung einer nächtlichen Atemhilfe mit einem CPAP- oder BiPAP-Gerät erfolgt am Nachmittag eine Maskenanpassung und eine erste Geräteeinweisung sowie eine Erprobung der Behandlung im Wachen.
Zur Einstellung des notwendigen Therapiedruckes ist dann eine zweite Therapienacht mit polysomnographischer Kontrolle (Aufzeichnung der für die Untersuchung des Schlafes wichtigen biologischen Signale) erforderlich.
Die Entlassung erfolgt dann am dritten stationären Tag, nachdem die Therapienacht ausgewertet ist und eine zweite ausführlichere Geräteeinweisung erfolgte.
Wir lassen Sie mit der neu eingeleiteten Therapie nicht allein, sondern legen bereits bei der Entlassung einen nachstationären Kontrolltermin nach drei bis zehn Tagen fest. Zu diesem Termin kommen Sie ambulant mit Ihrem Gerät und Ihrer Maske noch einmal zu uns. Die von uns verordneten Geräte erlauben nicht nur eine Kontrolle der Nutzungszeiten, sondern geben auch Rückmeldung über den Erfolg der Behandlung, über möglicherweise noch weiter bestehende Atmungsstörungen.
Bei der nachstationären Untersuchung vereinbaren wir einen Sechs-Monatskontrolltermin. Sollte sich die Notwendigkeit einer langfristigen Weiterbehandlung ergeben, können weitere Kontrollen auch ambulant bei den niedergelassenen Ärzten weitergeführt werden.