Ortenau Klinikum Offenburg-Gengenbach

Ausbildung zur/zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in

Ziel der Ausbildung

Die Ausbildung an unserer staatlich anerkannten Schule für Gesundheits- und Krankenpflegehilfe soll dazu befähigen, in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie vergleichbaren Einrichtungen Assistenzaufgaben zu erfüllen, insbesondere pflegerische Aufgaben unter Anleitung einer Pflegekraft sowie hauswirtschaftliche Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen. Die Ausbildung soll den Auszubildenden ermöglichen, Fachwissen und Sozialkompetenz in ausgewogener Weise zu verknüpfen, auf dieser Grundlage zu handeln und im Rahmen der übertragenen Aufgaben Entscheidungen zu treffen.

Ausbildungsverlauf

  • 1-jährige Ausbildung in Vollzeit
  • Beginn jährlich am 1. Oktober
  • Schülerwohnheim vorhanden
  • die Schüler erhalten während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung
  • der theoretische und praktische Unterricht umfasst mindestens 700 Unterrichtsstunden

Ausbildungsinhalte

Die theoretische Ausbildung erfolgt im Blocksystem.

  1. Grundlagen der Pflege und Pflegelehre
  2. Gesundheit und Krankheit als Prozess
  3. Gesundheits- und Krankenpflegehilfe als Beruf
  4. Erste Hilfe
  5. Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen der pflegerischen Arbeit
  6. Praktischer Unterricht

Die fachpraktische Ausbildung umfasst mindestens 900 Stunden in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe. Die praktische Ausbildung erfolgt in konservativen und operativen Fachbereichen, hinzu kommt ein Einsatz im ambulanten Bereich.

Die praktische Ausbildung erfolgt in den Fachbereichen des Ortenau Klinikums Offenburg-Gengenbach sowie außerhalb des Ortenau Klinikums.

Voraussetzung für die Teilnahme

  • Schulbildung: Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand, zusätzlich
    – der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung an einer mindestens einjährigen einschlägigen beruflichen Vollzeitschule oder an einer einjährigen Berufsfachschule für Sozialpflege in Teilzeitform (sozialpflegerisches Jahr) oder
    – ein freiwilliges soziales Jahr oder
    – eine mindestens einjährige pflegerische Tätigkeit oder
    – eine mindestens zweijährige Führung eines Haushalts mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftige Person oder
    – die Ableistung des Grundwehrdienstes mit Sanitätsprüfung oder
    – die Ableistung des Zivildienstes in Einrichtungen im Sinne von § 1,
  • die Geburtsurkunde und gegebenenfalls weitere Personenstandsnachweise (Kind, Heirat oder Scheidung)
  • ärztliches Attest zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für eine Tätigkeit in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift

Die Ausbildung wird gemäß den Empfehlungen der Verordnung des Sozialministeriums vom 17. Februar 2005 durchgeführt.

Perspektiven – die berufliche Zukunft aktiv gestalten

Mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist eine Weiterqualifizierung
z. B. zur/m Gesundheits- und Krankenpfleger/in möglich.

Bewerbung sollte enthalten

  • Anschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Foto
  • Zeugniskopie (Abschlusszeugnis bzw. letztes Halbjahreszeugnis)
  • evtl. Praktikumsbescheinigungen
  • evtl. Kopie von Zeugnissen bisheriger Tätigkeiten