Ortenau Klinikum Offenburg-Gengenbach

Weiterbildung

Gesundheits- und Krankenpfleger/in für Intensivpflege/Anästhesie

Ziel der Weiterbildung
Die Weiterbildung soll Pflegekräfte mit den vielfältigen Aufgaben in den verschiedenen Fachgebieten der Anästhesie und Intensivpflege vertraut machen. Die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen werden im Rahmen der Weiterbildung vermittelt.

Verlauf der Weiterbildung

  • zweijährige berufsbegleitende Weiterbildung
  • Beginn am 1. April 2010
  • der theoretische und praktische Unterricht umfasst mindestens 720 Unterrichtsstunden
  • die theoretische Weiterbildung erfolgt im Blocksystem

Weiterbildungsinhalte
Unterricht im Schwerpunktbereich Intensivpflege und Anästhesie

1. Grundlagen im Intensivbereich und Anästhesiebereich, z. B.

  • Pflegemanagement und Organisation
  • pflegewissenschaftliche Grundlagen
  • Gesundheitsförderung
  • Arbeitsschutz
  • Hygiene und Mikrobiologie
  • Notfallmanagement und Notfallversorgung
  • gesetzliche Aspekte und Rechtskunde
  • Krankenhausbetriebslehre und Krankenhausorganisation   

2. Spezielle Schwerpunkte im Intensivbereich

  • Atmung
  • Herz-Kreislauf
  • Niere, Wasser-Elektrolyt-Haushalt, Säure-Basen-Haushalt, Dialyse
  • Ernährung und Verdauung, Energiehaushalt und Wärmehaushalt, Stoffwechsel
  • Blut, Gerinnung
  • zentrales und peripheres Nervensystem                 

3. Spezielle Schwerpunkte im Anästhesiebereich

  • Pflegemanagement und Organisation in der Anästhesie
  • präoperative, intraoperative und postoperative Überwachung und Behandlung
  • Allgemeinanästhesieverfahren
  • Regionalanästhesien und Lokalanästhesien
  • Anästhesien in verschiedenen Fachbereichen

4. Sozial- und Methodenkompetenz

  • berufspädagogische Grundlagen
  • Kommunikation
  • Bewältigungsstrategien
  • Motivationspsychologie
  • Umgang mit Patienten und Angehörigen

5. Exkursionsfahrten, Projektarbeiten, Seminare, Facharbeiten

Die Unterrichtsinhalte sind hier exemplarisch aufgelistet und nicht vollständig.

Die praktische Weiterbildung umfasst mindestens 2.300 Stunden

  • mindestens 600 Stunden in der operativen Intensivpflege
  • mindestens 600 Stunden in der konservativen Intensivpflege
  • mindestens 550 Stunden in der Anästhesie
  • mindestens 550 Stunden zur Verteilung auf die vorgenannten intensivpflegerischen Bereiche

Die Weiterbildung erfolgt nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Weiterbildung der Berufe der Krankenpflege und Kinderkrankenpflege vom 19. Dezember 2000.

Voraussetzung für die Teilnahme

  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 od. 2 Krankenpflegegesetz
  • Zeugnis der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung
  • im Anschluss an Ausbildung einschlägige Berufstätigkeit, die zwei Jahre betragen soll, davon mindestens sechs Monate in der Intensivpflege

Ihre Bewerbung sollte enthalten

  • Aufnahmeantrag (an die Leitung der Weiterbildungsstätte)
  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Lichtbild und Angaben über den bisherigen Bildungsweg und die ausgeübte Berufstätigkeit
  • Zeugnis der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung
  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (Urkunde)
  • Zeugnis zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit nach Beendigung der Ausbildung