Ortenau Klinikum Portal

Facharzt-Weiterbildungskonzept

1.  Weiterbildungsangebote

Das Ortenau Klinikum mit seinen acht Standorten ist ein großer Klinikverbund, der seiner hohen medizinischen Kompetenz verpflichtet ist und damit der ärztlichen Weiterbildung. Die bei uns ausgebildeten Fachärzte übernehmen wir sehr gerne. Damit die Voraussetzungen zur Facharztweiterbildung innerhalb des Ortenau Klinikums umfassend erfüllt sind, bieten die Standorte in Achern, Kehl, Oberkirch und Wolfach für die Fachbereiche ...

  • Orthopädie und Unfallchirurgie,
  • Allgemeinchirurgie,
  • Innere Medizin sowie
  • Frauenheilkunde und Geburthilfe

... Rotationen zu den Standorten Lahr, Offenburg und Gengenbach an. Eine Rotation auch in andere als die genannten Fachabteilungen ist nach vorausgehender verbindlicher Absprache mit dem aufnehmenden Haus möglich. Assistenzärzte, die im Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim und Offenburg-Gengenbach eingestellt werden, sind nicht verpflichtet, Teile ihrer Weiterbildungszeit an einem anderen Standort des Ortenau Klinikums abzuleisten; auf freiwilliger Basis ist dies möglich.

2. Weiterbildungsinhalte gemäß Landesärztekammer

Das Ortenau Klinikum gewährleistet es Ärzten, eine fachliche Expertise auf einem stringenten und strukturierten Weg zu erlangen. Die Inhalte der Weiterbildung richten sich nach den Bestimmungen der Weiterbildungsordnung. Der zur Weiterbildung befugte Arzt stellt dem Weiterzubildenden spätestens bei dessen Dienstantritt das gegliederte Programm, das Gegenstand für seinen Antrag auf Weiterbildungsbefugnis war, zur Verfügung. Nach drei Monaten findet ein Gespräch zwischen dem Chefarzt und dem Weiterbildungsassistenten statt zur Reflexion der erlebten Weiterbildungsrealität einschließlich eines Abgleiches mit dem Weiterbildungsprogramm.

3. Fachärztliche Begleitung – Mentor

Die intensive fachärztliche Betreuung der Assistenten steigert die Lernkurve und Sicherheit des ärztlichen Nachwuchses und entlastet nach der Einarbeitungszeit die knappen fachärztlichen Ressourcen. Deshalb stellt jede Abteilung einen erfahrenen Facharzt als Mentor zur Verfügung.

4. Mitarbeitergespräch

Der zur Weiterbildung befugte Arzt führt unabhängig von dem unter Punkt 2 vorgeschriebenen Gespräch drei Monate nach Dienstantritt mit seinem in Weiterbildung befindlichen Kollegen nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. Dieses Gespräch dient auch der Bilanzierung der Arbeit, der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten und bietet eine Plattform für die persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Das Gespräch findet grundsätzlich unter "vier Augen" statt. Der Inhalt darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Dadurch soll den Ärzten die Möglichkeit gegeben werden, konstruktive Kritik vorbehaltlos und frei äußern zu können.

5.  Medizinische Zusatzqualifikationen

Das Ortenau Klinikum organisiert über die eigentliche Facharztweiterbildung hinaus die Teilnahme an verschiedenen medizinischen Weiterbildungskursen. Die Zentrale innerbetriebliche Fortbildung entwickelt und organisiert hierzu ein für die Teilnehmer kostenloses Kursangebot.

6.  Ombudsmann für Konfliktfälle

Für Konfliktfälle in Weiterbildungsfragen bietet ein ärztlicher Ombudsmann mit beratender und moderierender Funktion seine Unterstützung an.  

7.  Perspektiven

Ein Jahr vor der geplanten Facharztprüfung werden die Perspektiven im Ortenau Klinikum dargelegt. Sollte eine Weiterbeschäftigung am derzeitigen Standort nicht möglich sein, erfolgt auf Wunsch eine gezielte Vermittlung in unserem Klinikverbund.

8.  Evaluation

Die Landesärztekammer führt bei Assistenzärzten und Weiterbildungsbefugten Befragungen durch, um Ansatzpunkte zur Verbesserung der Weiterbildung entwickeln zu können. Ergänzend plant das Ortenau Klinikum unabhängig von der Landesärztekammer, eine laufende Evaluation der Weiterbildung mittels Befragung durchzuführen. Unser Ziel ist die hohe Zufriedenheit unserer Ärzte in Weiterbildung.