Ortenau
Pressemeldung
Klinikum

Ortenau Klinikum in Lahr richtet Zentrale Notaufnahme ein

Im kommenden Jahr zieht die Zentrale Notaufnahme in neu gestaltete Räume um

Das Ortenau Klinikum in Lahr hat die Aufnahme von Notfallpatienten neu organisiert und eine Zentrale Notaufnahme (ZNA) eingerichtet. Die bisher getrennt betriebenen Notaufnahmen der Abteilungen Chirurgie/ Unfallchirurgie und Innere Medizin wurden zu einer interdisziplinären Notaufnahme zusammengelegt. Mit Ausnahme intensivpflichtiger internistischer Patienten werden in der ZNA alle Patienten aus dem chirurgisch/traumatologischen und internistischen Spektrum aufgenommen.

In einer ersten Phase nutzt die ZNA zeitlich befristet die Räume der bestehenden Notaufnahme im Erdgeschoss des Klinikgebäudes. Nach Abschluss von Umbauarbeiten wird sie im kommenden Jahr in neu gestaltete Räum umziehen können. Ärztlicher Leiter der organisatorisch eigenständigen Einheit ist Dr. Egon Wiestler, Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie, Gastroenterologie, Notfall-, Intensiv- und Betriebsmedizin und seit 1988 für das Ortenau Klinikum in Lahr tätig. „Mit der Zusammenführung der beiden Notaufnahmen zu einer neuen Einheit werden wir die Kommunikation und Koordination bei der Anmeldung und der Planung der Patientenversorgung weiter verbessern“, so Dr. Wiestler.

Die ZNA, die an sieben Tagen in der Woche täglich 24 Stunden in Betrieb ist, ist durch Ärzte der chirurgischen und internistischen Fachbereiche besetzt. Ärzte weiterer Fachabteilungen wie der Neurologie, der HNO oder der Gynäkologie werden bei Bedarf hinzugezogen. Die ZNA am Ortenau Klinikum in Lahr versorgt jährlich rund 25.000 Patienten.

Das Ortenau Klinikum weist darauf hin, dass Notaufnahmen in Krankenhäusern für die Versorgung von lebensbedrohlichen Notfällen bestimmt sind. Dazu zählen beispielsweise starke Atemnot, Bewusstlosigkeit, stark blutende Wunden oder Komplikationen in der Schwangerschaft. Betroffene sollten in diesen Fällen den Rettungsdienst unter Telefon 112 anrufen. Die Behandlung von nicht lebensbedrohlichen Beschwerden erfolgt nach gesetzlichem Auftrag durch die niedergelassenen Ärzte und die kassenärztliche Vereinigung. Sie prüfen dabei auch die Notwendigkeit der Krankenhausbedürftigkeit. Bei nicht lebensbedrohlichen Beschwerden sollten sich Betroffene deshalb an einen Haus- oder Facharzt sowie an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst und deren Notfallpraxen wenden.

Weitere Hinweise und wichtige Telefonnummern zur Notfallversorgung im Ortenaukreis und den Notaufnahmen an den Ortenau Kliniken finden sich auf der Internetseite www.notfall-ortenau.de.

Zur Übersicht

Betriebsstellen Ortenau Klinikum