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U2-Untersuchungen: Ortenau Klinikum strebt gemeinsame Lösung mit niedergelassenen Kinderärzten an

Zur gestrigen Kreistags-Diskussion um U2-Untersuchungen am Ortenau Klinikum in Achern und weiteren öffentlichen Äußerungen zum Thema gibt das Ortenau Klinikum folgende Stellungnahme ab:

Die beiden Kinderarztpraxen in Achern haben in der Vergangenheit zweimal wöchentlich die U2-Untersuchungen im Ortenau Klinikum in Achern durchgeführt. Beide niedergelassene Kinderärzte haben kürzlich erklärt, dass sie in Zukunft diese ambulante Leistung nicht mehr in der Klinik erbringen können.

Das Ortenau Klinikum bedauert die Entscheidung der beiden Kinderärzte aus Achern. Wir haben geprüft, ob andere niedergelassene Kinderärzte der Raumschaft die U2-Untersuchung in der Klinik übernehmen möchten. Dies ist leider nicht der Fall. Jedoch versuchen wir kurzfristig gemeinsam mit den niedergelassenen Kinderärzten in der Raumschaft eine zeitnahe U2-Untersuchung in den Praxen selbst sicherzustellen.

Die U2-Untersuchung ist grundsätzlich eine ambulante Leistung, die vom ambulanten Sektor sichergestellt werden muss. Das Ortenau Klinikum bedauert, dass der bisherige Service aufgrund mangelnder Kapazität der niedergelassenen Kinderärzte nicht mehr in der Klinik angeboten werden kann. Eine Verpflichtung zur Durchführung der U2-Untersuchung durch die Klinik bzw. in der Klinik besteht nicht.

In Übereinstimmung mit der entsprechenden Leitlinie der Fachgesellschaften wird die Klinik künftig wie folgt verfahren: Zeigt das Kind keine gesundheitlichen Auffälligkeiten, werden Mutter und Kind ab Januar stationär vor der U2-Untersuchung aus der Geburtshilflichen Abteilung in Achern entlassen, um die U2-Untersuchung dann zügig bei einem Kinderarzt durchführen zu lassen. Ein entsprechender Hinweis an die Mutter wird durch die Klinik gegeben. Geprüft wird zurzeit, ob in Kooperation mit den Kinderärzten eine Durchführung der U2-Untersuchung am Entlasstag  bei den niedergelassenen Kinderärzten eventuell nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung erfolgen kann.
Besteht aufgrund medizinischer Auffälligkeiten keine Entlassfähigkeit, erfolgt eine stationäre Verlegung an die Kinderklinik nach Offenburg. Bei jeder zu treffenden Maßnahme steht selbstverständlich die Gesundheit des Kindes absolut im Focus.

Das Ortenau Klinikum hat keinen Einfluss auf die ambulante Leistungserbringung. Auch im Bereich der niedergelassenen Kinderarztpraxen zeigt sich zunehmend eine drohende Unterversorgungssituation, wie sie kürzlich auch aus dem Kinzigtal berichtet wurde. Um weitere Lösungen zu finden, wird das Ortenau Klinikum das Gespräch mit den Kinderärzten und der Kassenärztlichen Vereinigung suchen und fortführen.

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