Inside Ortenau Klinikum
"Der transjuguläre intrahepatische Shunt - Indikation und Nachsorge"
Fortbildungsreihe für niedergelassene Ärzte
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
als Partner der niedergelassenen Ärzte ist uns der enge Austausch mit Ihnen ein ganz besonderes Anliegen. Um die bereits sehr gute Zusammenarbeit zu festigen, haben wir eine interessante Fortbildungsreihe zusammengestellt. Vierteljährlich laden wir Sie ein, aktuelle Neuerungen in der Medizin und im Leistungsspektrum unserer Klinik kennenzulernen. Referenten sind dabei ausschließlich Chefärzte oder andere klinisch tätige Ärzte des Ortenau Klinikums.
Sie können direkt vor Ort oder auch online teilnehmen. Im Anschluss an die Veranstaltung werden wir die Möglichkeit haben, bei einem Apèro riche gemeinsam ins Gespräch zu kommen.
Wir freuen uns auf den persönlichen Austausch mit Ihnen!
Herzliche Grüße, auch im Namen aller Chefärzte,
Christof Mutter
Klinikdirektor Lahr
Prof. Dr. Philipp Diehl
Chefarzt Dept. Kardiologie,
Pneumologie, Angiologie,
Akutgeriatrie & Intensivmedizin
Start der Fortbildungsreihe
21. Juni 2023, 16.30 Uhr,
Ortenau Klinikum in Lahr, Personalcafeteria
Ihre Online-Teilnahme
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist auch online möglich. Online-Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich per Chat zu beteiligen und Fragen zu stellen.
Achtung, die Online-Plätze sind begrenzt. Bitte beantragen Sie möglichst frühzeitig Ihre Zugangsdaten.
Zertifizierte Fortbildungsveranstaltung
Die Veranstaltung ist ein von der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkanntes medizinisches Fortbildungsangebot für Ärztinnen und Ärzte. CME-Punkte wurden beantragt. Die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung ist gebührenfrei.
Online-Anmeldung zu Inside Ortenau Klinikum "Der transjuguläre intrahepatische Shunt - Indikation und Nachsorge"
Information zum Datenschutz
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck das Ortenau Klinikum Daten verarbeitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.
1. Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Ortenau Klinikum gKAöR
Vorstand, Vorstandsvorsitzender: Christian Keller
Weingartenstr. 70
77654 Offenburg
vorstand(at)ortenau-klinikum.de
Sie erreichen den zuständigen Datenschutzbeauftragten unter:
Herr Rechtsanwalt Dr. Karsten Kinast, LL.M.
Tel.: 0221 / 222 183 – 0
datenschutz@ortenau-klinikum.de
KINAST Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hohenzollernring 54
50672 Köln
Website: www.kinast.eu
2. Zweck der Datenverarbeitung
- Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten (Form der Teilnahme, Anzahl Teilnehmende, Vorname, Name, Straße, Postleitzahl, Ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN)) zum Zwecke Ihrer Teilnahme und Anerkennung von Fortbildungspunkten an der Fortbildungsreihe "Der transjuguläre intrahepatische Shunt" für niedergelassene Ärzte am Ortenau Klinikum in Lahr.
- Zudem Besteht die Möglichkeit, dass zu Zwecken der Kontaktnachverfolgung Ihre Kontaktdaten verarbeitet und übermittelt werden.
- Sofern von Ihnen gewünscht senden wir an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse die Zugangsdaten zur Online-Teilnahme.
3. Empfänger Ihrer Daten
- Bei Erfassung Ihrer Daten über unsere Homepage www.ortenau-klinikum.de werden Ihre Daten an die Firma Mittwald CM Service GmbH & Co. KG (Königsberger Str. 4-6, 32339 Espelkamp) übertragen, welche in unserem Auftrag den Server in Deutschland betreibt. Mit dem Unternehmen wurde ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DS-GVO abgeschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden Ihre Daten in unserem Auftrag verarbeitet.
- Weiterhin übermitteln wir Ihre Daten – sofern Sie sich bei der Veranstaltung in die Teilnehmerliste der Landesärztekammer Baden-Württemberg (Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart) eintragen – an eben diese, um die Erfassung Ihrer Fortbildungspunkte durchzuführen und Ihr Fortbildungszertifikat zu erstellen.
- Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass wir Ihre Daten auf Anforderung durch das zuständige Gesundheitsamt bzw. die Ortspolizeibehörde an eben diese übermitteln.
4. Speicherung Ihrer Daten
Ihre Daten speichern wir zu Zwecken der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung. Diese Daten werden somit 4 Wochen im Anschluss an die Veranstaltung gelöscht.
5. Ihre Rechte
Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft wiederrufen. Senden Sie hierzu eine Mail an verwaltungsdirektion.le(at)ortenau-klinikum.de.
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Die Verarbeitung Ihrer Daten für den Zweck der Kontaktnachverfolgung erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen (vgl. 6. Rechtliche Grundlage) – in diesem Fall benötigen wir Ihr Einverständnis nicht. Für die Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck Ihrer Teilnahme und der Erfassung von Fortbildungspunkten benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesem Fall haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen.
Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart
6. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
- Für das Erheben und verarbeiten Ihrer Daten zu Zwecken Ihrer Teilnahme und der Erfassung von Fortbildungspunkten ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO die Rechtsgrundlage.
- Für die mögliche Kontaktdatenübermittlung sind § 17 Abs. 2 LDSG BW, §§ 16, 25 IfSG, § 60 Abs.4 PolG BW die Rechtsgrundlagen.
- Für die Zusendung von Ihnen gewünschten Zugangsdaten ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO die Rechtsgrundlage.