
Kaufmännischer Vorstand
Kaufmännischer Vorstand
Die Vorstandsvorsitzende leitet die Kommunalanstalt eigenverantwortlich.
Aufgabe der Vorstandsvorsitzenden ist es, das Ortenau Klinikum als gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (gKAöR) als ein modernes, wirtschaftlich erfolgreiches Gesundheitsunternehmen in Übereinstimmung mit den Gesetzen, der Anstaltssatzung, der Zuständigkeitsordnung sowie der Geschäftsordnung des Vorstandes mit der Sorgfalt einer ordentlichen Kaufmännin zu führen. Zu dieser Aufgabe gehört es auch, die Entscheidungsgremien (Kreistag und Verwaltungsrat) in allen Fragen der strategischen Planung zu beraten. Oberstes Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern im Ortenaukreis eine flächendeckende qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu bieten.
Die Vorstandsvorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt und wird gemeinschaftlich durch den medizinischen Vorstand und die pflegerischen Vorständin vertreten (vgl. § 11. Abs. 1 Anstaltssatzung).
Linda Engelmeier
Office Management der kaufmännischen Vorständin
Tel. 0781 472-5001
E-Mail: vorstand(at)ortenau-klinikum.de
Sonja Himmelsbach
Referentin der kaufmännischen Vorständin
Tel. 0781 472-5004
E-Mail: sonja.himmelsbach(at)ortenau-klinikum.de
Stabsstellen des Kaufmännischen Vorstands
Konzerncontrolling
Jens Rothe
Stabsstellenleiter Konzerncontrolling
Tel. 0781 472-5070
E-Mail: jens.rothe(at)ortenau-klinikum.de
Das Konzerncontrolling ist Stabsstelle der Geschäftsführung und ist ein funktionsübergreifendes Steuerungskonzept mit der Aufgabe der ergebniszielorientierten Koordination von Planung, Kontrolle und Informationsversorgung. Es dient der Unterstützung der Geschäftsführung, mit dem die ablaufenden Managementprozesse im Hinblick auf Zielerreichung und Zielsetzung verbessert werden sollen. Das Controlling ist Navigator des Ortenau Klinikums, das der Geschäftsführung Klarheit über den aktuellen Stand und die Richtung der Unternehmensentwicklung verschafft. Es werden für alle Häuser einheitliche Berichte mit identischer Datenstruktur für sämtliche Bereiche etabliert. Damit ist eine zeitnahe Reaktion auf Entwicklungen, eine Vorausschau der Ergebnisse sowie ein Vergleich der erbrachten Leistungen an den Betriebsstellen möglich.
Medizinrecht
Die Aufgabe der Stabstelle Medizinrecht ist es, den Vorstand in allen medizinrechtlichen Angelegenheiten zu beraten.
Jenny Feßler
Tel. 0781 472-5022
E-Mail: jenny.fessler(at)ortenau-klinikum.de
Change Management
Die Aufgabe des Change Managers ist es, Kulturentwicklungsprozesse im Klinikverbund mitzugestalten und professionell zu begleiten. Der Change Manager verantwortet die organisationale Transformation im Rahmen des Zukunftsprozesses „Ortenau 2030“.
Rüdiger Berg
Tel. 0781 472-5001
E-Mail: ruediger.berg@ortenau-klinikum.de
Compliance Management
Das Compliance Management der Ortenau Klinikum gKAöR befasst sich mit regelkonformem Verhalten. Die Regeltreue wird durch den ständigen Wandel, in dem sich das Gesundheitswesen seit Jahren befindet, erschwert. Insbesondere die Regulierung der Gesundheitsbranche und das einhergehende Erfordernis, zahlreiche Gesetze, ethische Anforderungen, Verordnungen und sonstige Richtlinien einzuhalten, stellen Krankenhäuser immer wieder vor neue Herausforderungen und erforderten es, am Ortenau Klinikum ein Compliance Management, als Stabsstelle des Kaufmännischen Vorstands, einzurichten.
Sara Gabriela Oana
Stabsstellenleitung Compliance Management
Beauftragte Interne Meldestelle
Stv. Menschenrechtsbeauftragte
Tel. 0781 472-5021
E-Mail: compliance(at)ortenau-klinikum.de
Konkret ist die Stabsstelle Compliance Management für folgende drei Teilbereiche zuständig:
1. Originäre Compliance-Themen
Die Unternehmenskultur der Ortenau Klinikum gKAöR ist geprägt von klarer Verantwortung, gegenseitigem Respekt und Vertrauen. Rechtmäßiges Handeln und ethisches Verhalten sind fester Bestandteil unserer Aktivitäten und stellen wichtige Voraussetzungen für die nachhaltige Sicherung unseres Erfolgs dar. Unser vorrangiges Ziel ist es, Risiken zu vermeiden, die das Vertrauen von Patientinnen und Patienten, Mitarbeitenden, Geschäftspartnerinnen und -partnern sowie der Öffentlichkeit in die Ortenau Klinikum gKAöR gefährden könnten. Hierzu wurde die Stabsstelle Compliance Management eingerichtet, um gesetzes- und regelkonformes Verhalten auf allen Ebenen der Ortenau Klinikum gKAöR zum Schutz der Beschäftigten und des Klinikträgers vor zivil- und strafrechtlichen Folgen sowie Reputationsrisiken, infolge von Nichtbeachtung einschlägiger Vorschriften, sicherzustellen.
Compliance-Codex des Ortenau Klinikums
Unsere Compliance-Prinzipien
Trennungsprinzip - Zuwendungen dürfen nicht im Zusammenhang mit Beschaffungsentscheidungen stehen:
Eine Zuwendung oder eine andere Leistung, wie bspw. Werbeabgaben, Sponsoring, Fortbildungskostenübernahmen, etc. an die Ortenau Klinikum gKAöR, eine Ärztin/einen Arzt oder andere Beschäftigte der Ortenau Klinikum gKAöR darf weder zeitlich noch kausal in Zusammenhang mit einem Umsatzgeschäft der Ortenau Klinikum gKAöR stehen; Zuwendungen sind daher strikt von Umsatzgeschäften zu trennen.
Transparenzprinzip - Jede Zuwendung und Vergütung ist offenzulegen:
Folglich ist jede Leistung an die Ortenau Klinikum gKAöR oder deren Mitarbeitenden offenzulegen. Sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Leistungen an Mitarbeitende sind der Ortenau Klinikum gKAöR als Dienstherren bzw. Arbeitgeber im Vorfeld anzuzeigen, einschließlich möglicher Interessenskonflikte. Ohne schriftliches Einverständnis darf keine Zuwendung oder Vergütung geleistet bzw. entgegengenommen werden.
Dokumentationsprinzip - Alle Leistungen und Zuwendungen sind schriftlich festzuhalten:
Jegliche entgeltlichen oder unentgeltlichen Leistungen an die Ortenau Klinikum gKAöR oder deren Mitarbeitenden und Angehörigen sind schriftlich zu dokumentieren.
Äquivalenzprinzip – Leistungen und Gegenleistungen müssen in einem angemessenen gleichwertigen Verhältnis zueinanderstehen und daher einer kaufmännischen Kalkulation zugänglich sein:
Es wird stets gewürdigt, ob das Prinzip der Angemessenheit und Fremdüblichkeit beachtet wird, um mögliche Scheinvereinbarungen zu verhindern.
2. Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes am Ortenau Klinikum
Die Stabsstelle Compliance Management übernimmt ferner die Funktion der Internen Meldestelle im Sinne der EU-Hinweisgeber-Richtlinie. Es werden Meldungen zu Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen sowie unternehmensinterne Regelungen telefonisch (dienstags, mittwochs und donnerstags von 8.45 Uhr - 11.45 Uhr), per Post (Interne Meldestelle, Ortenau Klinikum, Weingartenstraße 70, 77654 Offenburg) oder per E-Mail (Meldestelle(at)ortenau-klinikum.de) entgegengenommen. Alle Angaben unterliegen dabei der Vertraulichkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Es gelten die Datenschutzhinweise des Ortenau Klinikums.
Anonyme Hinweise können per Post, mittels des zur Verfügung stehenden Formularvordrucks, eingereicht werden. Es ist zu beachten, dass bei der Wahl dieses Kanals keine anonyme Kontaktaufnahme seitens des Ortenau Klinikums erfolgen kann.
Allen Hinweisgebenden, insbesondere solchen, die in jedem Fall anonym bleiben und/oder ihre Meldung an eine unabhängige Meldestelle außerhalb des Ortenau Klinikums geben möchten, steht alternativ Herr Dr. Udo Schmitz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht sowie zertifizierter Compliance-Officer, als unabhängiger Ombudsmann zur Verfügung.
Der Ombudsmann ist nach Maßgabe des geltenden Rechts verpflichtet, die Anonymität jedes Hinweisgebenden gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber der Leitung und Mitarbeitenden des Ortenau Klinikums zu wahren, sofern und soweit dies vom Hinweisgebenden im Rahmen der Meldung (Kontaktaufnahme) oder der weiteren Kommunikation mit dem Ombudsmann in Gesprächen oder Schriftverkehr ausdrücklich gewünscht wird.
Udo Schmitz
Rechtsanwalt
c/o MEREBA – Die Medizinrechtsberater PartmbB
Josef-Lammerting-Allee 25, 50933 Köln
Tel.: 0221 168020-0
Fax: 0221 168020-20
E-Mail: hinweise.ortenau-klinikum@mereba.de
3. Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes am Ortenau Klinikum:
Seit dem 01.01.2023 ist die Ortenau Klinikum gKAöR - gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu beachten sowie ein entsprechendes Beschwerdeverfahren einzurichten. Die Ortenau Klinikum gKAöR bekennt sich mit Abgabe der Grundsatzerklärung klar zur Beachtung dieser Sorgfaltspflichten.
Sorgfaltspflichten.Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unserer Lieferketten
Unternehmenskommunikation
Im Dialog
Aufgabe unserer Unternehmenskommunikation ist es, interessierte Patienten, niedergelassene Ärzte sowie die gesamte Öffentlichkeit über die umfassenden medizinischen und pflegerischen Leistungen des Ortenau Klinikums mit seinen sechs Betriebsstellen zu informieren. Dazu leisten wir gezielte Pressearbeit, erstellen zahlreiche Publikationen und auch Filme, organisieren unter dem Begriff Gesundheitsakademie Informationsveranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen. Eine wichtige Aufgabe ist es, unsere Klinikärzte im Dialog mit ihren haus- und fachärztlichen Kollegen zu unterstützen, dazu erstellen wir unter anderem den Ärzte-Newsletter sowie die Einladungen zu Fortbildungsveranstaltungen.
Mitarbeiterinformation
Auch die interne Kommunikation ist eine unserer zentralen Aufgaben: die regelmäßige Information unserer rund 5.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere über internes Geschehen; denn sie alle sind Botschafter unserer Klinikmarke und damit die wichtigsten Empfehler unserer medizinischen und pflegerischen Leistungen.
Markenbildungsprozess
Markentechnisch verfolgt das Ortenau Klinikum eine Einmarkenstrategie mit durchgehend einheitlichem Corporate Design. Marken geben Orientierung, stehen für verlässliche Qualität und schaffen Vertrauen in immer unübersichtlicher werdenden Märkten – dies ist die Funktion von Marken und unser Ziel:
Wir wollen, dass die Öffentlichkeit mit unserem Kliniknamen, unserem Logo und unserer Gestaltwelt eine hohe medizinische und pflegerische Qualität verbindet: Im Bedarfs- bzw. Krankheitsfall müssen interessierte Patienten wissen, dass es das Ortenau Klinikum gibt und sich mit ganzem Vertrauen an seine spezialisierten Fachkliniken wenden. Zunehmend suchen Patienten aus ganz Baden-Württemberg unsere medizinischen Zentren und Schwerpunkte auf, denn sie wissen, hier sind sie in besten Händen.
Team der Unternehmenskommunikation
Stabsstellenleiter
Dieter Schleier
Tel. 0781 472-8300
E-Mail: dieter.schleier(at)ortenau-klinikum.de
Pressearbeit und Redaktion
Christian Eggersglüß, M.A.
Tel. 0781 472-8303
E-Mail:
christian.eggersgluess(at)ortenau-klinikum.de
Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Marketing
Kristin Seeber-Rieth, M.A.
Tel. 0781 472-8304
E-Mail: kristin.seeber-rieth(at)ortenau-klinikum.de
Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Social Media
Sophia Schöner
Tel. 0781 472-8306
E-Mail: Sophia.Schoener(at)ortenau-klinikum.de
Referentin Veranstaltungsmanagement
Melanie Schreiber
Tel. 0781 472-8305
E-Mail: melanie.schreiber(at)ortenau-klinikum.de
Ausgezeichnete Unternehmenskommunikation
Die Projekte und Konzepte der Abteilung Unternehmenskommunikation wurden bereits vielfach ausgezeichnet. 2016 erhielt sie für die neugestaltete Website des Ortenau Klinikums den Preis für den 2. Platz im Wettbewerb „Deutschlands beste Klinikwebsite“. Ebenso wurde die Website mit dem imedON-Award der „Initiative Medizin Online“ bis 2019 zertifiziert. Zudem erhielt das Ortenau Klinikum Nominierungen für den KU Award 2017 (Kategorie Patientenkommunikation) sowie für den KlinikAward 2017 in den drei Kategorien Bestes Klinikmagazin, Bester Klinikfilm und Beste Online-Präsenz. Im Juni 2019 wurde das Ortenau Klinikum für seine transparente Information rund um die Zukunftsplanung Agenda 2030 ausgezeichnet: Die Jury des Rotthaus Klinik Award vergab den „Silbernen Sonderpreis der Jury“ für die transparente Kommunikation rund um die Agenda 2030.