Ortenau Klinikum erfüllt gesetzliche Anforderungen zur Klinikhygiene

Ortenau Klinikum erfüllt gesetzliche Anforderungen zur Klinikhygiene

Zu einer von der Linken Liste Ortenau am 21. Mai 2019 veröffentlichten Pressemitteilung äußert sich das Ortenau Klinikum:

Offenburg, 22. Mai 2019 – Das Ortenau Klinikum bedauert, dass die Staatsanwaltschaft Offenburg nicht die Rechtsauffassung des Ortenau Klinikums teilt. Weitere Rechtsmittel zu dieser Entscheidung wird das Ortenau Klinikum aktuell nicht einlegen.

Nach Auffassung des Anwalts des Ortenau Klinikums stellt die Aussage von Herrn Friedrich Preuschoff, dass die Türen zum Operationssaal im Ortenau Klinikum in Offenburg, Ebertplatz nicht schließen und dennoch Operationen stattfinden, eine Behauptung falscher Tatsachen dar. Durch diese Äußerung von Herrn Preuschoff sei eine Strafbarkeit wegen Verleumdung gemäß §187 StGB gegeben.

Richtig ist, dass in der Vergangenheit die Steuerelektronik der OP-Türen ausgefallen ist. Aus diesem Grund erfolgt seitdem die Öffnung und Schließung der Türen manuell. Bei einer offenstehenden Tür ertönt ein Signalton, sodass verhindert wird, dass unbemerkt bleibt, dass eine Tür unverschlossen ist. Über diese Tatsache hat das Ortenau Klinikum die Mitglieder des Kreistages am 17. und am 31. Oktober 2018 bei Begehungen des OP am Ortenau Klinikum in Offenburg, Ebertplatz, an der auch Herr Preuschoff teilgenommen hat, informiert.

Das Ortenau Klinikum wird in regelmäßigen Abständen von unabhängigen Kontrollinstanzen wie Gesundheitsamt und Regierungepräsidium auf Einhaltung der gesetzlich geforderten Hygienestandards überprüft. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen waren in der Vergangenheit stets ohne relevante Mängel, was die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen objektiv widerspiegelt.

Darüber hinaus hat das Ortenau Klinikum durch eine mehrmalige Auszeichnung beispielsweise im Rahmen der bundeweiten „Aktion Saubere Hände“ bewiesen, dass der Klinikverbund auch im direkten Vergleich mit anderen Kliniken sehr gut dasteht.

Für eine zusätzliche Überprüfung der Krankenhaushygiene im Ortenau Klinikum gibt es keine Notwendigkeit. Auch sieht sich das Ortenau Klinikum nicht Vorschlägen einzelner Parteien oder Wählervereinigungen verpflichtet, sondern ausschließlich Beschlüssen der zuständigen Gremien.

Der Leiter der Zentralen Klinikhygiene am Ortenau Klinikum, Chefarzt Dr. Andreas C. Schröder, ist selber Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), wie auch der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologe (DGHM) und der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI) und deshalb in regelmäßigem Austausch mit Experten dieser Fachgesellschaften. Darüber hinaus ist er selber als Gutachter zu Fragen der Hygiene vor Gericht tätig. Chefarzt Dr. Andreas C. Schröder steht den Mitgliedern des Kreistages für Fragen zur Hygiene am Ortenau Klinikum selbstverständlich jeder Zeit zur Verfügung.

Das Ortenau Klinikum kritisiert entschieden, dass die Linke Liste Ortenau durch wiederholte unsachliche Behauptungen zur Klinikhygiene eine erhebliche Verunsicherung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ortenau Klinikums, die täglich großen Einsatz und Engagement für das Wohl der Patienten zeigen, wie auch in der Öffentlichkeit verursacht.

Die in der stationären Gesundheitsversorgung anstehenden Herausforderungen im Ortenaukreis hat der Kreistag mit der beschlossenen „Agenda 2030“ zukunftsweisend beantwortet. Diese Zukunftsplanung für das Ortenau Klinikum steht für eine weitere Optimierung der Klinikstrukturen und damit für die Sicherung der qualitativ hochwertigen, stationären Gesundheitsversorgung im Ortenaukreis.

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