Grundsatzerklärung zu Lieferkettensorgfalt, Nachhaltigkeit und Informationssicherheit
Grundsatzerklärung zu Lieferkettensorgfalt, Nachhaltigkeit und Informationssicherheit
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Dem Ortenau Klinikum sind die Achtung der Menschenrechte, die Förderung menschenwürdiger Arbeit sowie der verantwortungsvolle und nachhaltige Umgang mit Ressourcen wichtig. Mit der Umsetzung des LkSG bekennt sich das Ortenau Klinikum dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in seinen Lieferketten risikobasiert zu erkennen, zu bewerten und, soweit erforderlich, zu minimieren oder zu beenden.
Der Vorstand des Ortenau Klinikums – gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts – gibt auf Grundlage von § 6 Abs. 2 LkSG folgende Grundsatzerklärung ab:
Bekenntnis und Erwartungen an das Ortenau Klinikum sowie seine Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner:
Das Ortenau Klinikum bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt. Ziel der Unternehmensleitung ist es, Menschenrechte und Umweltbelange entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu achten, zu schützen und zu fördern. Verstöße gegen international anerkannte Menschenrechte sowie gegen nationale und internationale Umweltschutzvorschriften werden nicht toleriert.
Die menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten orientieren sich insbesondere an folgenden internationalen Regelungswerken:
- Internationale Menschenrechtscharta
- UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
- Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
- UN Global Compact
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen
Die in dieser Erklärung niedergelegten Grundsätze gelten im gesamten Geschäftsbereich des Ortenau Klinikums und sind von Vorstand und Mitarbeitenden zu beachten. Das Ortenau Klinikum erwartet die Einhaltung menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten von allen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern. Die Achtung dieser Grundsätze bildet eine wesentliche Grundlage der Zusammenarbeit.
Die Gesamtverantwortung für die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalts-pflichten liegt beim Vorstand des Ortenau Klinikums. Die operative Umsetzung obliegt den jeweiligen Organisationseinheiten, insbesondere den Beschaffungsstellen. Für die Koordination, Überwachung und Weiterentwicklung der Umsetzung ist eine zentrale Koordinierungsstelle verantwortlich.
Das Ortenau Klinikum führt regelmäßige und anlassbezogene Risikoanalysen in Bezug auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei unmittelbaren Zulieferern durch. Dabei stehen insbesondere potenziell besonders gefährdete Personengruppen im Fokus, etwa:
- Eigene Beschäftigte.
- Beschäftigte von Zulieferunternehmen.
- Weitere betroffene Personen im Zusammenhang mit den Liefer- und Leistungsbeziehungen des Ortenau Klinikums.
Die Risikoanalyse basiert auf einer risikoorientierten Bewertung unter Berücksichtigung rele-vanter Indikatoren wie Herkunftsland, Branche, Produkt- und Lieferantenrisiken sowie weite-rer sachlich geeigneter Informationen. Die Analyse kann durch digitale Systeme und unter-nehmensinterne Erkenntnisse unterstützt werden; dabei bleiben Transparenz, Nachvollzieh-barkeit und der Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.
Risiken werden nach ihrer möglichen Schwere, ihrer Unumkehrbarkeit, der Eintrittswahr-scheinlichkeit sowie dem eigenen Einflussvermögen gewichtet und priorisiert. Auf dieser Grundlage werden geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen eingeleitet.
Das Ortenau Klinikum hat für die Koordination der Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfalts-pflichten eine zentrale Stelle eingerichtet, die als Bindeglied zwischen den Organisationsein-heiten und dem Vorstand fungiert. Diese Stelle berät bei Fragen und nimmt Hinweise auf mögliche Verstöße entgegen. Zudem überwacht sie die Umsetzung der Sorgfaltspflichten.
Neben der kontinuierlichen und anlassbezogenen Risikoidentifikation und -bewertung steht allen Beschäftigten, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern sowie weiteren Dritten ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung. Über ein webbasiertes, mehrsprachiges Hinweisgebersystem können Hinweise und Fragen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Verstößen anonym oder vertraulich übermittelt werden
Jede Beschwerde wird geprüft und in einem strukturierten Verfahren bewertet. Werden tat-sächliche oder drohende Verstöße festgestellt, werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um die Verletzung zu verhindern, zu beenden oder ihr Ausmaß zu minimieren. Darüber hinaus werden Hinweise genutzt, um Prozesse und Regelungen fortlaufend zu verbessern.
Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten wird fortlaufend dokumentiert. Über ein zentrales Risikomanagementsystem werden die verfügbaren Informationen zu Risiken sowie zu ergriffenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen zusammengeführt.
Als Betreiber kritischer Gesundheitsinfrastruktur besitzt die Informationssicherheit für das Ortenau Klinikum einen hohen Stellenwert. Der Schutz von Patientendaten, medizinischen Systemen sowie der digitalen Infrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für eine sichere und zuverlässige Gesundheitsversorgung.
Das Ortenau Klinikum entwickelt seine technischen und organisatorischen Sicherheitsmaß-nahmen kontinuierlich weiter und berücksichtigt dabei die Anforderungen der europäischen NIS2-Richtlinie sowie der jeweils geltenden nationalen gesetzlichen Vorgaben.
Hierzu gehören insbesondere:
- ein angemessenes Informationssicherheits- und Risikomanagement,
- der Schutz sensibler Informationen und personenbezogener Daten,
- Maßnahmen zur Stärkung der Cyber-Resilienz,
- Notfall-, Krisen- und Wiederherstellungsprozesse,
- ein wirksames Incident-Management,
- die Berücksichtigung von Informationssicherheitsanforderungen innerhalb der Liefer-kette sowie
- die kontinuierliche Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden.
Informationssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil einer resilienten Lieferkette. Das Ortenau Klinikum erwartet deshalb von seinen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern ein angemessenes Informationssicherheitsniveau sowie die Einhaltung der jeweils geltenden Da-tenschutz- und Informationssicherheitsanforderungen. Sofern dies aufgrund der Art der Leistung oder der Risikobewertung erforderlich ist, können entsprechende Nachweise, Selbstauskünfte oder vertragliche Verpflichtungserklärungen angefordert werden.
Die Umsetzung der Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie das Beschwerdeverfahren werden am Ortenau Klinikum zentral koordiniert und betreut. Bei Fragen oder Hinweisen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist die Koordinierungsstelle unter menschenrechtsbeauftragter(at)ortenau-klinikum.de erreichbar.